„End of Summer Open Air“ – Eko Fresh & Luca-Dante Spadafora

Samstag, 05.09.2026
Einlass 19:00 Uhr
Beginn 20:00 Uhr
Sophie-Scholl-Schule Gießen / Rödgener Straße 72
35394 Gießen
Stehplätze

22,00 33,00 

zahlbar per Paypal (auch Kreditkarte und SEPA) oder Banküberweisung (Vorkasse)

inkl. MwSt.

PDF-Ticket & QR-Code per eMail

Beschreibung

Wenn der Sommer langsam ausklingt, wird in Gießen noch einmal richtig gefeiert: Das „End of Summer Open Air 2026“ bringt Festival-Feeling, Musik und gute Laune in die Stadt!

Eko Fresh ist eine der prägendsten Figuren der deutschen Hip-Hop-Geschichte.
Seit über zwei Jahrzehnten prägt der Kölner Ausnahmekünstler die deutsche Musiklandschaft. Mit zeitlosen Klassikern wie „König von Deutschland“ und „Gheddo“ sowie seinen aktuellen, sozialkritischen Werken beweist er immer wieder seine Relevanz und musikalische Wandelbarkeit.
Die Zuschauer erwartet ein energiegeladenes Set, das die Brücke zwischen legendären Oldschool-Vibes und modernen Rap-Beats schlägt. Begleitet von einer mitreißenden Bühnenshow bringt Eko Fresh seine unverkennbaren Texte, Wortwitz und pure Hip-Hop-Kultur live auf die Bühne.

Luca-Dante Spadafora, der absolute König des Hypertechno, lädt später am Abend zur Clubnacht der Extraklasse! Spätestens seit seiner Chart-Sensation „Mädchen auf dem Pferd“ ist der DJ und Producer nicht mehr aus der elektronischen Musikszene wegzudenken. Vergesst alles, was ihr über normale Partys wisst. Spadafora verwandelt den Dancefloor in einen Hexenkessel aus treibenden Bässen, maximaler Energie und purem Hardstyle-Eskalationspotenzial.
Musikalische Unterstützung erhalten die beiden Ausnahmestars von den Englero Brothers. Die beiden Brüder aus Frankfurt stehen für elektronische Beats, druckvolle Bässe und mitreißende Partynächte. Mit ihrem vielseitigen Mix aus Deep House, Tech House und Techno mischen sie von Event zu Event und von Club zu Club. Genregrenzen spielen für sie keine Rolle – im Mittelpunkt stehen die Liebe zur Musik, pure Energie und ein tanzendes Publikum.

 


 

Zusätzliche Informationen

Fotoaufnahmen

Auf der Veranstaltung werden Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären. Weitere Erläuterungen hierzu finden sie in unseren Datenschutzrechtlichen 'Hinweise anlässlich von Fotoaufnahmen'.

Festivalordnung

Festivalordnung End of Summer Open Air 2026

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung gilt auf dem Gelände der Sophie-Scholl-Schule Gießen, Rödgener Straße 72.
(2) Die Ordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen des End of Summer Open Air 2026 (4.9.-6.9.2026)
(3) Die Besucher*innen erkennen mit dem Erwerb einer Eintritts- oder Berechtigungskarte, spätestens mit dem Betreten des Geländes diese Ordnung als verbindlich an.

§2 Zugelassener Personenkreis
(1) Der Zugang zur Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstigen, durch die Veranstalter oder anderen hierzu Befugten, ausgestellten Berechtigungsausweisen gewährt.
(2) Jugendlichen unter 14 Jahren der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person gestattet.
(3) Zutrittsberechtigt ist nur, wer das Ticket rechtmäßig erworben hat. Die Weitergabe von Tickets ist in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) geregelt. Der dritte Veranstaltungstag erfolgt mit freiem Eintritt. Am 6.9.26 ist kein Ticket erforderlich.

§3 Eingangskontrolle
(1) Jede*r Besucher*in ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst der Veranstalter sowie den Ordnungsbehörden und der Polizei seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, jede*n Besucherin – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – angemessen kontrollieren und überprüfen zu lassen. Hierunter fällt insbesondere die Prüfung, ob der*die Besucher*in auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
(3) Besucher*innen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können bzw. Besucher*innen die nach dem Ermessen des Kontroll- und Ordnungsdiensts ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden zurückgewiesen und am Betreten der Arena gehindert. Darüber hinaus kann einem*einer Besucher*in der Zutritt zur Arena verweigert werden, wenn diese*r sich einer angemessenen Personenkontrolle durch den Kontroll- und Ordnungsdienst entzieht. Ein Anspruch des*der zurückgewiesenen Besuchers*Besucherin auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
(4) Nach Verlassen des Geländes ist am 4.9 und am 5.9. kein erneuter Zutritt mehr möglich.

§4 Verhalten
(1) Innerhalb des Geländes hat sich jede*r Besucher*in so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Jede*r Besucher*in hat den Anordnungen des Kontroll- und Ordnungsdienst des Veranstalters, den Ordnungsbehörden, der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst Folge zu leisten.
(3) Alle Notausgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
(4) Für die Nutzung von Parkplätzen innerhalb des Geltungsbereichs dieser Ordnung gilt: Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Nichtbenutzbarkeit der Parkplätze durch Witterungseinflüsse besteht kein Anspruch auf einen Ersatzparkplatz. Auf den Parkplätzen ist Schritttempo zu fahren und auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Der Ordnungsdienst oder weitere Berechtigte können den Verkehr beschränken oder untersagen. Ferner gelten die Vorschriften der StVO. Den Anweisungen des Einweisungspersonals ist Folge zu leisten. Parkplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Mit Erwerb eines Tickets besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Ein gültiges Ticket ist vom 4.-5.9.Voraussetzung für die Nutzung eines Parkplatzes.

§5 Verbote
(1) Den Besucher*innen ist es verboten, die folgenden Gegenstände im Geltungsbereich der dieser Ordnung mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
a) Waffen und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können;
b) nicht auf dem Gelände erworbene Getränke und Lebensmittel
c) Flaschen aller Materialien, soweit diese nicht auf dem Gelände erworben wurden;
d) Taschen oder Rucksäcke mit einer Größe über 21x30cm (DIN A4),
e) Tiere;
f) Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse;
g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Fahrräder;
h) gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial;
i) Videokameras, Fotoapparate, oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter vorliegt);
h) sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit in und rund um das Gelände oder andere Besucher*innen zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen (z.B. Stockregenschirme, Werkzeuge, Scheren, etc.).
(2) Den Besucher*innen ist im gesamten Geltungsbereich dieser Ordnung weiterhin verboten:
a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Maste aller Art, Dächer einschließlich etwaiger Abspannvorrichtungen und Verankerungen, Bäume sowie Hecken jeglicher Art zu besteigen oder zu übersteigen;
b) Bereiche, die nicht für Besucher*innen zugelassen sind (z.B. der Backstagebereich, die Festivalbühne) zu betreten;
c) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
d) das Gelände, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
e) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
f) kommerzielle Werbung aller Art, soweit sie nicht ausdrücklich vorab vom Veranstalter genehmigt wurde;
g) der Verkauf von Dienstleistungen oder Gegenständen, soweit dieser nicht vorab vom Veranstalter genehmigt wurde.
h) der Konsum von Cannabis.

§6 Haftung
(1) Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Veranstalter (Sophie-Scholl-Schulen gGmbH und Sophie-Scholl-Schulen Immobilien Verwaltungs GmbH), ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sach- und Personenschäden, die durch Dritte verursacht werden.
(3) Die Veranstalter haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(4) Den Veranstaltern sind etwaige Unfälle und Schäden unverzüglich zu melden.

§7 Zuwiderhandlungen
(1) Besucher*innen die gegen diese Ordnung verstoßen, können ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Ticketpreises des Geländes verwiesen werden.
(2) Sollten die Veranstalter durch ordnungswidriges Besucherverhalten zu Schadenersatzansprüchen oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen werden, so können diese Ansprüche im Regresswege gegen die Verursacher geltend gemacht werden.
(3) Werden von Besucher*innen strafbare Handlungen begangen wird Anzeige erstattet. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.
(4) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und in Gewahrsam genommen und, soweit sie für ein Ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden, nach Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung an diejenige Person herausgegeben, bei der sie sichergestellt worden sind. Ausgenommen von der Rückgabe sind Gegenstände gemäß § 5 Abs.1 Buchstaben a, e und h. Die Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.

Gießen, Mai 2026
Sophie-Scholl-Schulen gGmbH / Sophie-Scholl-Schulen Immobilien Verwaltungs GmbH

Veranstaltungsdetails

Veranstalter: Sophie-Scholl-Schulen gGmbH

Datum: 05.09.2026

Startzeit: 20:00 CEST

Endzeit: 01:00 CEST

Veranstaltungsort: Sophie-Scholl-Schule Gießen / Rödgener Straße 72, 35394 Gießen